Brillen und Kontaktlisten
Bitte geben Sie bei Brillen die Beträge getrennt nach Gläsern und Fassung an.
Bei Rechnungen vom Optiker benötigen wir außerdem noch die Angabe der Dioptrienzahl.
Eine ärztliche Verordnung ist nur notwendig, wenn ein Internet-Bezug vorliegt.
Hinweis: Kontaktlinsen sind auch als Monatslinsen erstattungsfähig. Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angeben werden.
Hörgeräte
Bitte achten Sie darauf, dass der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Alternative Heilbehandlung
Wir benötigen eine Heilpraktikerrechnung, bei der nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet wird.
Arztrechnungen für alternative Heilmethoden müssen nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgewiesen sein.
Hinweis: Wir übernehmen keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie
Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Rechnung vom Zahnarzt-Honorar zusammen mit der Rechnung des Dentallabors ein.
Sofern sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt, muss die Zuzahlung auf der Rechnung angegeben sein.
Hinweis: Wenn ein detaillierter Laborkosten-Voranschlag vorliegt, ist ein Heil- und Kostenplan nicht zwingend notwendig.
Geplante stationäre Krankenhausaufenthalte
vorherige telefonische Mitteilung zur Klärung des Leistungsumfangs
Angabe Krankenhaus, in dem die Behandlung durchgeführt wird
Unterbringungszuschläge können von uns direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet werden, wenn sich das Krankenhaus am Klinikcardverfahren beteiligt
stationäre Arztrechnungen werden nicht direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet, sondern über den Kunde
keine Leistungen für stationäre psychotherapeutische Behandlungen