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Verhinderungspflege beantragen

Wenn die reguläre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht sicherstellen kann, beteiligen wir uns an den Kosten der Ersatzpflege. Dazu muss mindestens Pflegegrad 2 bestehen und vor der ersten Verhinderung muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Höhe der Kosten Die Kosten können bis zu 1.685 Euro für maximal 42 Tage je Kalenderjahr übernommen werden. Diese Tage müssen nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgen. Ist der Betrag für die Verhinderungspflege ausgeschöpft, können zusätzlich bis zu 843 Euro (für längstens 56 Tage) aus dem Budget der Kurzzeitpflege (sofern noch nicht verbraucht) zur Verfügung gestellt werden.

Was ändert sich ab dem 01.07.2025

– wegen des Pflege­unter­stütz­ungs- und -ent­last­ungs­gesetzes (PUEG)?

Ab dem 01.Juli 2025 bringt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) einige wesentliche Änderungen mit sich:
Vorpflegezeit entfällt: Die sechsmonatige Vorpflegezeit ist nicht mehr erforderlich. Das bedeutet, Sie können die Unterstützung sofort nutzen, wenn es notwendig ist, ohne eine bestimmte Zeit vorher gepflegt haben zu müssen. Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Es gibt einen Gesamtleistungsbetrag, den Sie jährlich für beide Pflegearten verwenden können. Dieser beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Sie können frei entscheiden, wie Sie diesen Betrag zwischen Verhinderungs- und Kurz­zeit­pflege aufteilen, je nach Ihren individuel­len Bedürf­nis­sen und Ihrer persönlichen Lebens­situation. Die vor dem 01.Juli 2025 bereits in Anspruch genommenen Leistungen der Kurzzeit- und Ver­hinderungs­pflege werden auf den gemeinsamen Jahres­betrag 2025 angerechnet. Erhöhung der Anspruchstage: Die An­spruchstage für Ver­hinderung­spflege werden von 42 Tagen auf 56 Tage pro Kalender­jahr erhöht.

Tageweise Verhinderungs­pflege

Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt, sofern die reguläre Pflegeperson täglich mindestens 8 Stunden an mehreren zusammenhängenden Tagen an der Pflege gehindert ist.  

Stundeweise Verhinder­ungs­pflege

Ist die reguläre Pflegeperson weniger als 8 Stunden an der Pflege gehindert, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt. In diesen Fällen wird nur der Höchstsatz belastet und nicht die 42 Tage bzw. ab 01.07.2025 die 56 Tage der Höchstanspruchsdauer.

Ersatzpflege durch Verwandte/Verschwägerte

bis zum 2. Grad oder in häuslicher Gemeinschaft lebend

Beantragen Sie Verhinderungspflege bei uns:
So einfach geht's!

Wenn Sie Leistungen für die Verhinderungspflege beantragen möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Alles was Sie tun müssen, ist den Antrag für Verhinderungspflege auszufüllen und ihn zusammen mit der Rechnung oder einer Kostenaufstellung an uns zu schicken. Den Antrag können Sie ganz bequem von unserer Webseite herunterladen. Sobald Sie alles vorbereitet haben, senden Sie die Unterlagen einfach per E-Mail an pflege-leistung@vkb.de – das geht schnell und unkompliziert. Falls Sie noch mehr Informationen brauchen, werfen Sie einen Blick in unser Merkblatt, das Ihnen alle wichtigen Details liefert.
Antrag für Verhinderungspflege
PDF, ca. 50 KB
Merkblatt: Verhinderungspflege
PDF, ca. 73 KB
Merkblatt: Kurzzeitpflege
PDF, ca. 50 KB

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Tipp

Servicehotline

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 89 2160-9010

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pflege-leistung@vkb.de

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