Wann werden die Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung fällig?
Je nachdem, welcher Tarif abgeschlossen wurde, können Wartezeiten (Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und erstmaligen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung) bestehen. Leistungen sind dann frühestens nach Ablauf der Wartezeit möglich. Besteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls, entfällt die Wartezeit und wir erbringen die Leistungen sofort.
Bestehen keine Wartezeiten oder sind diese bereits abgelaufen, werden die Leistungen ab der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit fällig.
Weitere Voraussetzungen sind dem jeweiligen Tarif zu entnehmen.