Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?
Diese liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend
in keiner Weise (100 %) ausüben können,
sie auch nicht ausüben und
keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wie kann ich meine Arbeitsunfähigkeit melden?
So können Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit melden:
telefonisch unter +49 681 844-7703
via Online Formular
per E-Mail an service-leistung@ukv.de
per Post: Union Krankenversicherung, Peter-Zimmer-Straße 2, 66099 Saarbrücken
Bitte achten Sie darauf, dass Sie immer Ihre Versicherungsnummer angeben.
Gibt es Meldefristen?
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum Ablauf der tariflichen Karenzzeit schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Bei späterer Meldung besteht bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld.
Was versteht man unter Karenzzeit?
Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum zwischen der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn Ihres Krankentagegeldanspruchs. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit üblicherweise 42 Tage, da eine 6-wöchige Lohnfortzahlung besteht. Ab dem 43. Tag erfolgt die Krankentagegeldzahlung. Die Karenzzeit ist in der Regel im Tarifnamen zu erkennen. Zum Beispiel bei dem Tarif KT 43 erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag.
Was ist während einer Arbeitsunfähigkeit zu tun?
Grundsätzlich ist eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit auf Verlangen des Versicherers, mindestens jedoch in 14-tägigen Abständen, nachzuweisen. Darüber hinaus kann eine ärztliche Nachuntersuchung erforderlich sein. Die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst:
Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit nachweisen
Das entsprechende Formular schicken wir Ihnen nach Anzeige der Arbeitsunfähigkeit zu.
Bitte schicken Sie uns das Formular unbedingt bis zu dem jeweils genannten Rückgabedatum zurück.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr behandelnder Arzt den Antrag immer vollständig ausfüllt, alle Behandlungsdaten vermerkt und die Angaben zu Ihrer Person vollständig sind. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt
Ihr Einkommen verringert sich
Das Einkommen kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Sie müssten uns bedingungsgemäß unverzüglich über eine etwaige Minderung des Einkommens unterrichten, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Wir können jedoch nachvollziehen, dass man bei der Bewältigung seiner täglichen Verpflichtungen nicht auch noch an Versicherungsbedingungen denken kann. Deshalb prüfen wir die Richtigkeit des Versicherungsschutzes in jedem Leistungsfall anhand der von uns angeforderten aktuellen Einkommensunterlagen.
Eine ärztliche Nachuntersuchung kann erforderlich sein
Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ist es möglich, dass wir Sie bitten, sich von einem von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr, da Sie sonst Ihren Anspruch auf Krankentagegeld verlieren.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen den Arzttermin nicht einhalten können, informieren Sie uns bitte unverzüglich und senden Sie uns ein Attest Ihres behandelnden Arztes zu, aus dem die medizinische Begründung für Ihr Fernbleiben hervorgeht.
Informieren Sie uns falls Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten
Wenn Sie sich während der Arbeitsunfähigkeit nicht am Wohnort (uns bekannte Anschrift) aufhalten, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (beispielsweise Aufenthalt am Zweitwohnsitz).
Was ist unabhängig von einer Arbeitsunfähigkeit zu tun?
Bitte melden Sie uns sofort
jeden Wechsel Ihrer beruflichen Tätigkeit
einen geplanten Neuabschluss einer weiteren Krankentagegeld-Versicherung oder
die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Krankentagegeld-Versicherung.