FAQ zum neuen Verfahren zur Meldung von Beiträgen als Lohnsteuerabzugsmerkmal
Hier beantworten wir häufige Fragen zur elektronischen Übermittlung Ihrer Beitragsdaten im Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren).
Wichtige Information:
Häufig gestellte Fragen zum ELStAM-Verfahren
Zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses und zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen Ihrer Gehalts- bzw. Bezügeabrechnungen haben Sie bisher Papierbescheinigungen von uns zur Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn erhalten.
Ab Januar 2026 übermitteln wir die beitragsrelevanten Daten Ihrer privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung digital an die Finanzbehörden. Ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr ruft die Daten dort ab. Papierbescheinigungen entfallen.
Sie müssen sich um nichts kümmern – alles erfolgt automatisch.
Bei Beitragsänderungen im laufenden Jahr erfolgt umgehend eine Korrektur-Meldung.
Bitte beachten Sie: Gegebenenfalls kann Ihr Arbeitgeber im Falle eines Widerspruchs Ihren steuerfreien Arbeitgeberzuschuss und die Vorsorgeaufwendungen nicht mehr berücksichtigen.
Es werden keine Papierbescheinigungen mehr für die Beiträge ab 2026 erstellt.
Entweder schriftlich, per Mail oder digital über folgenden Link:
Ihr neuer Arbeitgeber wird Ihre Daten aufgrund der Angabe Ihrer SteuerID bei der Finanzbehörde automatisch abrufen. Sie müssen sich um nichts kümmern.