• Zahnspange für Kinder

    Die Zahnspange für Kinder

    Eine Investition in die Zukunft

Zahngesundheit beginnt mit dem regelmäßigen Gang zum Zahnarzt – das gilt schon für Kleinkinder. Werden die Zähne der Kleinsten regelmäßig unter die Lupe genommen, können Kiefer- und Zahnfehlstellungen oftmals rechtzeitig erkannt und schließlich durch einen Kieferorthopäden behandelt werden. 
Aber wann bekommt ein Kind eine Zahnspange? Welche verschiedenen Zahnspangen gibt es? Und wer zahlt bei Kindern eigentlich die Kosten für eine Zahnspange?

Wann braucht man eine Zahnspange?

In den ersten Lebens­jahren werden die Anlagen für die bleibenden Zähne gelegt. Der Kiefer entwickelt sich und wird dabei unter anderem durch das Saug­ver­halten und die Schluck­bewegungen des Klein­kindes beeinflusst.
Sicher kennen viele Eltern das Schnuller-Thema: Tragen Klein­kinder diesen zu häufig, kann es zu einer Verformung des Kiefers kommen – die not­wendige Korrektur der Kiefer­fehl­stellung kann in späteren Jahren die Folge sein. Aber auch genetische Anlagen, Unfälle und andere Ein­flüsse wie falsche Zungen­lage, die Atmung durch den Mund und ungünstige Gewohn­heiten können die Korrektur von Zahn­fehl­stellungen nötig machen.
Aber warum braucht man eigentlich eine Zahn­spange? Ganz klar: Die Folgen einer Zahn- oder Kiefer­fehl­stellung können die Kinder ein Leben lang begleiten.
  • Ariane Hohoff

    Ariane Hohoff

    „Es geht darum, Lücken zu schließen, wo Zähne nicht an­ge­legt sind. Es geht darum, dass wir im Kiefer ‚stecken­gebliebene‘ Zähne in die Mund­höhle ein-stellen. Es geht darum, dass wir Front­zahn­verletzungen ver­hin­dern. Denn wenn zum Bei­spiel Unter- und Ober­kiefer­schneide­zähne horizontal zu weit von­einander entfernt sind, verdoppelt sich das Risiko, dass diese bei einem Sturz zu Schaden kommen ."

    - Prof. Ariane Hohoff, Direktorin der Poliklinik für Kiefer­ortho­pädie am UKM (Universitäts­klinikum Münster)

Ab wann man eine Zahnspange zum Korrigieren einer Zahnfehlstellung braucht, bestimmt in erster Linie der Kieferorthopäde. Grundsätzlich macht eine Behandlung jedoch erst nach dem Zahnwechsel Sinn.

Mögliche Fehlstellungen

Locker oder fest: Welche Zahnspangen gibt es?

Braucht das Kind eine Zahnspange, entscheidet das Alter und die Schwere der Zahnfehlstellung über die Auswahl der Zahnspange. Bei jüngeren Kindern werden oftmals lockere Zahnspangen genutzt, da der Kiefer bei ihnen noch formbar ist und die Zahnpflege so leichter fällt. Bei Fehlstellungen wie dem Kreuzbiss oder Überbiss kann eine feste Zahnspange bessere Ergebnisse erzielen.
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Festsitzende Spange

Material: Edelstahl, Keramik oder Kunststoff

Die feste Zahn­spange verändert den Kiefer­knochen nicht. Auf jeden Zahn werden kleine Silber­plättchen (Brackets) aufgeklebt, die über einem Draht miteinander verbunden werden. Der Draht wird bei jedem Kontroll­termin gegen einen festeren ausgetauscht, so dass die Zähne Stück für Stück in die richtige Position bewegt werden. Brackets gibt es in verschiedenen Farben. Die gesetzlichen Kranken-kassen übernehmen jedoch nur die Kosten für Brackets aus Edel­stahl.

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Herausnehmbare Zahnspange

Material: Edelstahldraht und Kunststoff

Die klassische Zahn­spange wird in der Regel nachts und ggf. mehrere Stun­den am Tag an dem Ober- oder Unter­kiefer fest­ge­klemmt. Das Ziel ist es, ins­besondere den bei Kindern noch beweglichen Kiefer in eine gesunde Position zu bringen. Mit diesem Zahn­spangen-Typ können auch einzelne Zähne, vor allem aber eine Kiefer­fehl­stellung, gerichtet werden.

Häufige Fragen von Eltern

Wird mein Kind durch die Zahnspange Schmerzen haben?
  • Eine der größten Sorgen von Eltern ist verständlicherweise, wie ihr Kind mit der Veränderung umgehen wird. Ob lockere oder feste Zahnspange: Beide sind dazu da, Zähne und/oder Kiefer in eine gesunde Haltung zu bewegen. An die neue Stellung müssen sich Kiefer wie auch Zähne erst gewöhnen, weshalb das Tragen der Zahnspange zu Schmerzen führen kann. Aber es gilt: Nicht aufgeben. Wird die lockere Zahnspange regelmäßig getragen, lässt das Druckgefühl nach.
    Tipp: Indem Familien die Pflege und das Tragen der Zahnspange bei Kindern fest in ihre Alltagsstrukturen verankern, gewöhnen sich Kinder relativ schnell an die Veränderung.
Wie hoch ist die Dauer des Tragens einer Zahnspange?
  • Gut zu wissen: Wie lange de Zahnspange getragen werden wird, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Bei leichteren Zahn- oder Kieferfehlstellungen liegt die Behandlungszeit bei mehreren Monaten, bei schwereren Fällen bei 2 bis 4 Jahren.
Wie viel kostet die Zahnspange für Kinder?
  • Der behandelnde Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt die Notwendigkeit einer Zahnspange bei Kindern fest. Viele Eltern fragen sich in diesem Moment, welche Kosten für die Zahnspange wohl auf sie zukommen. Diese Frage ist nicht ganz abwegig: Die Höhe der Behandlungskosten kann je nach Behandlungsart- und Dauer sowie Material zwischen 3.500 und 5.000 Euro liegen. Bei KIG 1 und 2 sowie bei  Kunden mit einer simplen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung reicht dieser Betrag nicht aus.
Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange?
  • Der Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung und damit die medizinische Notwendigkeit entscheidet darüber, ob die Kosten für die Zahnspange von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
    Der behandelnde Kieferorthopäde muss anhand des offiziellen Kriterienkatalogs, dem kieferorthopädischen Indikationsgruppensystem (KIG), einen Schweregrad zwischen 1 und 5 festlegen. Liegt die Fehlstellung zwischen Grad 3 und 5, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange zu 100 Prozent.
    Aber Achtung: Die Behandlungskosten werden zunächst nur zu 80 Prozent (beim zweiten oder mehreren Kindern zu 90 Prozent) übernommen. Die Rückerstattung der Kosten für die Zahnspange durch die gesetzliche Krankenkasse für die restlichen 20 bzw. 10 Prozent erfolgt erst nach Abschluss der kompletten Behandlung.
Wann müssen die Kosten selbst getragen werden?
  • Entspricht die Zahnfehlstellung nicht einem Grad zwischen 3 und 5, werden die Kosten für die Zahnspange nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass die Zahnspange „nicht notwendig oder rein ästhetisch“ notwendig ist (Grad 1) oder die Behandlung nur „teilweise medizinisch notwendig“ wäre (Grad 2). In diesem Fall tragen die Eltern allein die Kosten für die Zahnspange und die notwendige Behandlung. Hier ist es gut, wenn es eine private Zusatzversicherung beanspruchen zu können. Diese übernimmt nicht nur einen Großteil der Kosten. Kinder wie Eltern können auch zwischen verschiedenen Zahnspangen und Extras wie farbigen Brackets wählen.
    Je nach Schätzung tragen etwa 50 bis 60 Prozent der unter 18-Jährigen eine Zahnspange. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Ihr Kind über einen gewissen Zeitraum eine Zahnspange tragen sollte, ist also relativ hoch. Sie können für diesen Fall bereits jetzt finanziell vorsorgen.

So bewertet der Arzt die Fehl­stellungen nach dem kiefer­ortho­pädi­schen Indi­kations­gruppen­system (KIG)

KIG- Ein­stu­fung  Bsp. Dia­gno­se (Lis­te un­voll­stän­dig) Not­wen­dig­keit der Be­hand­lung
1 leichte Fehl­stell­ung Über­biss bis 3 mm tie­fer Biss 1-3 mm nicht not­wen­dig, rein äs­the­tisch  
mitt­lere Fehl­stell­ung Über­biss 3-6 mm Deck­biss bis 3 mm    teil­wei­se me­di­zin­isch not­wen­dig
3 deut­liche Fehl­stell­ung Deck­biss bis 3 mm + Schleim­haut­ver­letz­ung not­wen­dig
4 aus­ge­präg­te, star­ke Fehl­stell­ung   Über­biss 6-9 mm ein­sei­tiger Kreuz­biss dring­end not­wen­dig  
5 sehr star­ke Fehl­stell­ung Ver­lager­ung von Zäh­nen un­um­gäng­lich  

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Die UKV übernimmt 90 Prozent der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 4.000 Euro (d. h. Erstattung 3.600 Euro) während der Vertragslaufzeit. Das gilt nicht nur für die notwendige feste oder lose Zahnspange, sondern auch für die Zahnprophylaxe, die insbesondere beim Tragen von Brackets empfehlenswert ist. Sie haben Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse bis maximal 120 Euro pro Jahr. Wichtig für die Erstattung durch die UKV: Der Behandlungsbeginn startet noch vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
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Übrigens: Die Zahnzusatzversicherung der UKV ist auch Teil unseres Kinder-Sorglos-Pakets. Mit Ihrem monatlichen Beitrag sichern Sie sich unsere Unterstützung, wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt.
veröffentlicht am 09.02.2022