• Urlaub für pflegende Angehörige: alle Infos, Tipps und Formulare im Überblick

    Auszeit vom Pflegealltag – so geht´s

    Urlaub für pflegende Angehörige: alle Infos, Tipps und Formulare im Überblick

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Sie möchten als pflegender Angehöriger Urlaub machen – alleine oder gemeinsam mit Ihrem Pflegeschützling? Sie müssen auf Dienstreise oder wollen sich ein paar Stunden Auszeit von Ihrer Pflegetätigkeit nehmen? Egal ob Urlaub, Wellness-Nachmittag oder Geschäftstermin: Wir zeigen Ihnen hier, welche finanziellen Hilfen es aus der Pflegeversicherung gibt und wie Sie Verhinderungspflege wie auch Kurzzeitpflege beantragen.

1.) Ich möchte ohne die Person, die ich pflege, Urlaub machen.

A.) Der Pflegebedürftige wird in dieser Zeit in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt.
  • Diese Möglichkeit haben Sie:
    Nehmen Sie die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für die Kurzzeitpflege in Anspruch. Im Rahmen dieser Leistungsart stehen Ihnen acht Wochen zur Verfügung, in denen Sie den Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen können. Es ist problemlos möglich, diesen Jahresanspruch auf mehrere Zeiträume aufzuteilen. Handelt es sich um Ihren ersten Urlaub in diesem Jahr, können Sie noch über den Gesamtbetrag von bis zu 1.612 Euro verfügen. Ansonsten verbleibt der restliche Teilbetrag.

    Bitte beachten Sie die Möglichkeit der Flexibilisierung: Wenn Sie die Leistungen aus der Verhinderungspflege im laufenden Kalenderjahr nicht verwenden möchten, ist es möglich, den Betrag komplett für die Kurzzeitpflege einzusetzen. Dadurch kann er sich auf das Doppelte (3.224 Euro pro Jahr) erhöhen.

    Unsere Tipps für Sie – Kurzzeitpflege beantragen und erstatten lassen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bis zum Maximalbetrag von 1.612 Euro (bei einer Kombination mit der Verhinderungspflege bis maximal 3.224 Euro). Das Heimentgelt, das die Kurzzeitpflegeeinrichtung in Rechnung stellt, teilt sich in verschiedene Einzelbeträge auf:
      • Pflegebedingte Aufwendungen
      • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
      • Investitionsaufwendungen
      • evtl. Ausbildungsumlagen und Zimmerzuschläge
      Von diesen Einzelkosten können lediglich die Pflegekosten und die Ausbildungsumlage erstattet werden. Die restlichen Kosten (sog. Hotelkosten) können über das Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt werden oder müssen selbst übernommen werden. Dies trifft auch zu, wenn im Rahmen der Flexibilisierung Leistungen aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
    • Hinweis: Sollte der Pflegebedürftige zusätzlich häusliche Pflegehilfe bekommen – also Unterstützung von einem professionellen Pflegedienst oder spezielle Sachleistungen für zu Hause – werden diese Kosten während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege nicht erstattet. Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während der gesamten Kurzzeitpflegedauer bis zu acht Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung:

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während der Kurzzeitpflege weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s
    Sie müssen hierfür vorab keinen Antrag stellen. Legen Sie im Anschluss einfach Ihre Rechnung vor. Verwenden Sie dafür bitte den speziellen Leistungsantrag der privaten Pflegepflichtversicherung.

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Kurzzeitpflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsantrag für die Kurzzeitpflege

B.) Der Pflegebedürftige wird in dieser Zeit von einer privaten Pflegeperson oder von einer professionellen Pflegekraft/einem ambulanten Pflegedienst gepflegt.
  • Diese Möglichkeit haben Sie:
    Wird der Pflegebedürftige während Ihres Urlaubs von einer anderen Person in seinem häuslichen Umfeld versorgt, können Sie die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Pro Jahr stehen Ihnen hierfür sechs Wochen und ein Betrag von bis zu 1.612 Euro für die nachgewiesenen Kosten der Ersatzpflegeperson zur Verfügung. Die Ersatzpflege kann von einer erwerbsmäßig tätigen Person, einem ambulanten Pflegedienst, einem Bekannten (z. B. Nachbarn) oder von einem Verwandten übernommen werden. Ist die pflegebedürftige Person mit der Ersatzpflegeperson bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert oder lebt die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt, zahlt die Pflegeversicherung Aufwendungen bis zum 1,5-fachen Satz der entsprechenden Pflegestufe. Darüber hinaus können nachgewiesene Aufwendungen für Fahrtkosten oder Verdienstausfall ebenfalls bis zum Höchstsatz von 1.612 Euro erstattet werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen den Maximalbetrag von 1.612 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

    Beachten Sie bitte die Möglichkeiten der Flexibilisierung: Wenn Sie die Mittel aus der Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie 50 Prozent des Betrags für die Verhinderungspflege einsetzen. Die Leistung erhöht sich dadurch auf bis zu 2.418 Euro.

    Einen festgelegten Stundensatz für die Ersatzpflegeperson gibt es übrigens nicht, diesen können Sie individuell vereinbaren.

    Unsere Tipps für Sie – Verhinderungspflege beantragen und erstatten lassen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege bis zum Maximalbetrag von 1.612 Euro im Kalenderjahr (oder bei einer Kombination mit den Mitteln aus der Kurzzeitpflege bis zu einem Maximalbetrag von 2.418 Euro im Kalenderjahr).
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während der Verhinderungspflege weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s

    • Setzen Sie sich vor Ihrer geplanten Abwesenheit telefonisch mit uns in Verbindung. Rufen Sie dafür unsere Pflege-Hotline unter +49 89 2160-9010 an.
    • Beantragen Sie die Leistungen mit dem speziellen Leistungsantrag für die Verhinderungspflege. Füllen Sie den Fragebogen zur Beantragung von Leistungen der Verhinderungspflege vollständig aus und schicken Sie ihn zusammen mit einer Kostenaufstellung ein. Aus dieser muss ersichtlich sein, an welchen Tagen wie viele Stunden die Verhinderungspflege durchgeführt wurde. Der Erhalt des gezahlten Betrags an die Ersatzpflegeperson muss von dieser durch eine Unterschrift bestätigt werden.

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsauftrag für die Verhinderungspflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Antrag für die Verhinderungspflege

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Verhinderungspflege

2.) Ich möchte mit der Person, die ich pflege, zusammen in Urlaub fahren.

Mit zu pflegender Person in den Urlaub fahren.
A.) Sie pflegen auch im Urlaub weiter.
  • Wenn Sie sich im Urlaub weiterhin um Ihren Angehörigen kümmern, ändert sich nur der Pflegeort. Deshalb werden die Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung und den ggf. zusätzlich bestehenden privaten Pflegetagegeldern ganz normal weiterbezahlt. Es ist nicht möglich, extra Geld für eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Sie können dementsprechend also keine Sonderanträge stellen. Beachten Sie zudem: Leistungen aus den privaten Pflegetagegeldern können nur in der EU bzw. im europäischen Wirtschaftsraum erbracht werden sowie in der Schweiz (Ausnahme: Unser Tarif FörderPFLEGE, dieser leistet nicht in der Schweiz). Bei Reisen ins außereuropäische Ausland sind keine Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung möglich.

B.) Sie nehmen sich stundenweise eine Auszeit.
  • Wenn Sie gemeinsam verreisen, haben Sie vor Ort trotzdem die Gelegenheit, sich eine Auszeit von Ihren Pflegeaufgaben zu nehmen. Egal, ob Sie einen Tag lang einfach am Strand liegen wollen, ein entspanntes Abendessen in einem Restaurant planen oder sich nur für ein paar Stunden zur Massage oder für einen Spaziergang ausklinken wollen.

    Diese Möglichkeiten haben Sie:

    1. Ambulanter Pflegedienst/private Pflegeperson
    Der Pflegebedürftige wird während Ihrer Abwesenheit von einer anderen privaten oder erwerbstätigen Person oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. In diesem Fall können die Leistungen von der privaten Pflegepflichtversicherung im Rahmen der Verhinderungspflege (Anspruch: sechs Wochen, bis zu 1.612 Euro/Kalenderjahr) beantragt werden. Dies ist auch bei einem Aufenthalt in einem Pflegehotel möglich, das einen hauseigenen Pflegedienst hat oder mit einem externen Service kooperiert.

    2. Pflegehotel mit Kurzzeitpflegestation
    Sie verbringen Ihren Urlaub direkt in einem Pflegehotel, in dem es eine Kurzzeitpflegestation gibt und sind während des gesamten Zeitraums nicht für die Pflege Ihres Angehörigen zuständig. Der Pflegebedürftige wird in der Kurzzeitpflegestation des Pflegehotels vom Pflegepersonal betreut und Sie können Ihre Urlaubstage unabhängig von der pflegerischen Tätigkeit mit oder ohne Ihren Angehörigen frei gestalten. Wenn es sich bei der Pflegestation um eine anerkannte Pflegeeinrichtung handelt, können die Leistungen dafür im Rahmen der Kurzzeitpflege (Anspruch: acht Wochen, 1.612 Euro/Kalenderjahr) erstattet werden. Beachten Sie: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung – also die Hotelkosten – können bei einem Aufenthalt in einem Pflegehotel ggf. nur aus den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet werden oder müssen selbst gezahlt werden.

    Unsere Tipps für Sie:
    1. Ambulanter Pflegedienst/private Pflegeperson – Verhinderungspflege beantragen und erstatten lassen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege bis zum Maximalbetrag.
    • Besonderheiten: Wenn der Pflegebedürftige nur stundenweise (also unter acht Stunden am Tag) anderweitig versorgt wird und Sie am gleichen Tag selbst noch Pflege für ihn übernehmen, verringert sich durch die in Anspruch genommene Verhinderungspflege zwar der verbleibende Betrag der Verhinderungspflege (1.612 Euro/Kalenderjahr), nicht aber die Anzahl Ihrer Urlaubstage (42 Tage/Kalenderjahr). Zudem erfolgt bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegeldes.
    • Achtung:
      Wird die Verhinderungspflege von einer privaten Person vor Ort erbracht, benötigen wir eine Kostenaufstellung. Aus dieser muss ersichtlich sein, an welchen Tagen wie viele Stunden die Verhinderungspflege durchgeführt wurde. Der Erhalt des gezahlten Betrags an die Ersatzpflegeperson muss von dieser durch eine Unterschrift bestätigt werden.
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeiten zur Flexibilisierung.

    2. Pflegehotel mit Kurzzeitpflegestation – Kurzzeitpflege beantragen und erstatten lassen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bis zum Maximalbetrag.
    • Besonderheit: Das Heimentgelt, das die Kurzzeitpflegeeinrichtung in Rechnung stellt, teilt sich in verschiedene Einzelbeträge auf:
      • Pflegebedingte Aufwendungen
      • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
      • Investitionsaufwendungen evtl. Ausbildungsumlagen und Zimmerzuschläge
    • Von diesen Einzelkosten können lediglich die Pflegekosten und die Ausbildungsumlage erstattet werden. Die restlichen Kosten (sog. Hotelkosten) können über das Budget der Betreuungs- und Entlastungsleistungen gezahlt werden oder müssen selbst übernommen werden.
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung:

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während des Urlaubs weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s

    • Bitte setzen Sie sich vor dem geplanten Urlaub telefonisch mit uns in Verbindung. Rufen Sie dafür unsere Pflege-Hotline unter +49 89 2160-9010 an.

    1. Verhinderungspflege beantragen bei Versorgung durch ambulanten Pflegedienst/private Pflegeperson

    • Beantragen Sie die Leistungen mit dem speziellen Leistungsantrag der privaten Pflegepflichtversicherung. Füllen Sie den Fragebogen zur Beantragung von Leistungen der Verhinderungspflege aus und reichen Sie ihn zusammen mit der Rechnung des Pflegedienstes bei uns ein.

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsantrag für die Verhinderungspflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Fragebogen für die Verhinderungspflege

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Verhinderungspflege

    2. Kurzzeitpflege beantragen bei Versorgung in einem Pflegehotel mit Kurzzeitpflegestation

    • Sie müssen hierfür vorab keinen Antrag stellen. Legen Sie im Anschluss einfach Ihre Rechnung vor. Verwenden Sie bitte den speziellen Leistungsantrag der privaten Pflegepflichtversicherung.

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Kurzzeitpflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsantrag für die Kurzzeitpflege

3.) Ich brauche mal ein Wochenende für mich.

Wochenende für sich.
A.) Während Ihrer Abwesenheit kümmert sich eine andere private Person/ein ambulanter Pflegedienst um den Pflegebedürftigen.
  • Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie eine kurze Auszeit brauchen, beantragen Sie in einem solchen Fall die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung aus der Verhinderungspflege. Pro Jahr stehen Ihnen hierfür sechs Wochen und der Betrag von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Sie können die Verhinderungspflege stundenweise oder tageweise in Anspruch nehmen.

    Unsere Tipps für Sie:
    Verhinderungspflege beantragen und erstatten lassen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege bis zum Maximalbetrag. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Flexibilisierung: Wer den Betrag aus der Kurzzeitpflege (ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Jahr) nicht benötigt, kann 50 Prozent davon – also 806 Euro – für die Verhinderungspflege einsetzen. Dadurch erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr.
    • Besonderheit: Wenn der Pflegebedürftige nur stundenweise (also unter acht Stunden am Tag) anderweitig versorgt wird und Sie am gleichen Tag selbst noch Pflege für ihn übernehmen, verringert sich durch die in Anspruch genommene Verhinderungspflege zwar der verbleibende Betrag der Verhinderungspflege (1.612 Euro/Kalenderjahr), nicht aber die Anzahl Ihrer Urlaubstage (42 Tage/Kalenderjahr). Zudem erfolgt bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegeldes.
    • Achtung: Wird die Verhinderungspflege von einer privaten Person vor Ort erbracht, benötigen wir eine Kostenaufstellung. Aus dieser muss ersichtlich sein, an welchen Tagen wie viele Stunden die Verhinderungspflege durchgeführt wurde. Der Erhalt des gezahlten Betrags an die Ersatzpflegeperson muss von dieser durch die Unterschrift bestätigt werden.
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung:

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während des Urlaubs weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s

    • Setzen Sie sich vor der geplanten Auszeit telefonisch mit uns in Verbindung. Rufen Sie dafür unsere Pflege-Hotline unter +49 89 2160-9010 an.
    • Beantragen Sie die Leistungen mit dem speziellen Leistungsantrag der Pflegepflichtversicherung. Füllen Sie den Fragebogen zur Beantragung von Leistungen der Verhinderungspflege aus und schicken Sie ihn uns zusammen mit der Rechnung des Pflegedienstes zu.

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsauftrag für die Verhinderungspflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Antrag für die Verhinderungspflege

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Verhinderungspflege

B.) Der Pflegebedürftige wird in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut.
  • Handelt es sich um einen Zeitraum von mehreren Tagen (z. B. bei einem Wochenendtrip), bringen Sie den Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unter – pro Jahr ist dies für einen Gesamtzeitraum von acht Wochen (der sich in mehrere Aufenthalte aufteilen lässt) und für bis zu 1.612 Euro möglich. Beantragen Sie hierfür die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung für die Kurzzeitpflege.

    Unsere Tipps für Sie:
    Kurzzeitpflege beantragen und erstatten lasen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bis zum Maximalbetrag. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Flexibilisierung: Wenn Sie die Mittel aus der Verhinderungspflege (ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Jahr) nicht in Anspruch nehmen, können Sie den gesamten Betrag auch für die Kurzzeitpflege verwenden. Dieser erhöht sich in dem Fall auf bis zu 3.224 Euro.
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung:

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während des Urlaubs weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s

    • Bitte setzen Sie sich vor der geplanten Auszeit telefonisch mit uns in Verbindung. Rufen Sie dafür unsere Pflege-Hotline unter +49 89 2160-9010 an.
    • Sie müssen hierfür vorab keinen Antrag stellen. Legen Sie im Anschluss einfach Ihre Rechnung vor. Verwenden Sie bitte den speziellen Leistungsantrag der Pflegepflichtversicherung.

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Kurzzeitpflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsantrag für die Kurzzeitpflege

C.) Der Pflegebedürftige wird nur tagsüber oder nachts in einer teilstationären Einrichtung versorgt.
  • Unabhängig von der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege hat der Gesetzgeber eine weitere Option geschaffen: Bei der teilstationären Versorgung kann der Pflegebedürftige bei Bedarf nur tagsüber oder nur nachts in einer teilstationären Einrichtung untergebracht werden. Diese Möglichkeit wird in der Regel von pflegenden Angehörigen genutzt, die tagsüber berufstätig sind und die häusliche Pflege deshalb nicht ausreichend sicherstellen können. Die private Pflegepflichtversicherung übernimmt die Pflegekosten (Aufwendungen für soziale Betreuung, medizinische Behandlungspflege inkl. Hol- und Bringdienste). Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionsaufwendungen können als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet werden oder sind selbst zu tragen. Die teilstationäre Pflege kann auch mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. So lassen sich die Aufwendungen für eine kurzzeitige Inanspruchnahme dafür ggf. auch über die Verhinderungspflege erstatten.

    Unsere Tipps für Sie:
    Verhinderungspflege beantragen und erstatten lasen

    • Erstattung: Die private Pflegepflichtversicherung erstattet die Kosten für die Verhinderungspflege bis zum Maximalbetrag. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Flexibilisierung: Wer den Betrag aus der Kurzzeitpflege (ebenfalls bis zu 1.612 Euro pro Jahr) nicht benötigt, kann 50 Prozent davon – also 806 Euro – für die Verhinderungspflege einsetzen. Dadurch erhöht sich der Betrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr.
    • Besonderheit: Wenn der Pflegebedürftige nur stundenweise (also unter acht Stunden am Tag) anderweitig versorgt wird und Sie am gleichen Tag selbst noch Pflege für ihn übernehmen, verringert sich durch die in Anspruch genommene Verhinderungspflege zwar der verbleibende Betrag der Verhinderungspflege (1.612 Euro/Kalenderjahr), nicht aber die Anzahl Ihrer Urlaubstage (42 Tage/Kalenderjahr). Zudem erfolgt bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegeldes.
    • Hinweis: Das häusliche Pflegegeld wird aus der privaten Pflegepflichtversicherung während des gesamten Zeitraums der Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen lang zur Hälfte weitergezahlt.

    Ihr Plus bei einer privaten Pflegezusatzversicherung:

    • Der Pflegebedürftige hat eine private Pflegezusatzversicherung und erhält daraus Leistungen? Es gilt: Das private Pflegetagegeld – also der Betrag, den der Versicherte aufgrund seines abgeschlossenen Vertrags jeden Tag von der privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, wird während des Urlaubs weitergezahlt. Es muss dafür kein Antrag gestellt werden.

    Antragsservice: so geht’s

    • Setzen Sie sich vor der geplanten Auszeit telefonisch mit uns in Verbindung. Rufen Sie dafür unsere Pflege-Hotline unter +49 89 2160-9010 an.
    • Beantragen Sie die Leistungen mit dem speziellen Leistungsantrag der Pflegepflichtversicherung. Füllen Sie den Fragebogen zur Beantragung von Leistungen der Verhinderungspflege aus und senden Sie ihn uns zusammen mit der Rechnung des Pflegedienstes zu.

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Leistungsauftrag für die Verhinderungspflege

    Downloaden, ausfüllen, abschicken: Antrag für die Verhinderungspflege

    Infos auf einen Blick: Merkblatt für die Verhinderungspflege

Ersatzpflegeperson
  • Als Ersatzpflegeperson wird eine private Person bezeichnet, die sich während der Abwesenheit der üblicherweise pflegenden Person um den Pflegebedürftigen kümmert. Dies kann zum Beispiel ein Angehöriger, Nachbar oder Bekannter sein. Versorgt ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen, handelt es sich dabei um einen professionellen, erwerbsmäßig tätigen Leistungserbringer.

Flexibilisierung
  • Flexibilisierung bedeutet, dass unterschiedliche Leistungen der Pflegepflichtversicherung miteinander kombiniert werden. So ist die Hälfte des Betrags der Kurzzeitpflege (806 Euro/Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege einsetzbar, wenn das Geld für die Kurzzeitpflege nicht gebraucht wird (= 2.418 Euro pro Kalenderjahr). Werden die Leistungen aus der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen (1.612 Euro/Kalenderjahr) kann der gesamte Betrag für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden (= 3.224 Euro pro Kalenderjahr).

Kurzzeitpflege
  • Ist ein Pflegebedürftiger für eine begrenzte Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen – z. B. bei Urlaub der pflegenden Person, zur Bewältigung einer Krisensituation oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt – kann er in einer stationären Einrichtung betreut werden. Anspruch pro Kalenderjahr: acht Wochen und bis zu 1.612 Euro.

Kurzzeitpflegeeinrichtung
  • Für die Kurzzeitpflege gibt es spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, in denen der Pflegebedürftige für einen befristeten Zeitraum untergebracht wird. Die Versorgung des Pflegebedürftigen findet hier rund um die Uhr durch ausgebildetes Pflegepersonal statt.

Pflegeeinrichtung
  • Sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeheime, in dem der Pflegebedürftige ganztägig (vollstationär), tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht ist, werden als Pflegeeinrichtungen bezeichnet. Anerkannte Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.

Pflegegeld (häusliches)
  • Pflegegeld erhält, wer seine eigene Versorgung im Pflegefall durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen sicherstellt und in seinem häuslichen Umfeld betreut wird. Der Pflegebedürftige bekommt das häusliche Pflegegeld von seiner privaten bzw. gesetzlichen Pflegepflichtversicherung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe und ist gesetzlich vorgeschrieben. Über die Verwendung kann der Pflegebedürftige frei verfügen.

    Mehr Informationen zum Pflegegeld

Pflegehilfe (häusliche)
  • Als häusliche Pflegehilfen werden Mittel bezeichnet, die zur Versorgung eines Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Umfeld gebraucht werden. Das können spezielle Sachleistungen für zu Hause sein oder die Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst.

Private Pflegepflichtversicherung
  • Privat Krankenversicherte müssen zur Absicherung für den Pflegefall eine private Pflegepflichtversicherung bei ihrem privaten Krankenversicherer abschließen. Sie übernimmt bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die ambulanten und (zum Teil) stationären Pflegekosten. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an der jeweiligen Pflegestufe und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Privates Pflegetagegeld
  • Um die Leistungen der privaten bzw. gesetzlichen Pflegepflichtversicherung aufzustocken, kann eine private Pflegezusatzversicherung zur individuellen Absicherung abgeschlossen werden. Bei Vertragsschluss wird die Höhe des Pflegetagegeldes vereinbart, das bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit täglich von der Versicherung ausgezahlt wird – unabhängig davon, ob die Pflege stationär oder häuslich erfolgt.

Teilstationäre Versorgung/Pflege
  • Bei der teilstationären Versorgung findet zeitweise eine Betreuung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung statt, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann, beispielsweise aufgrund der Berufstätigkeit des Pflegenden. Es ist möglich, den Pflegebedürftigen für eine Tages- und/oder Nachtpflege unterzubringen.

Verhinderungspflege/Ersatzpflege
  • Wird eine private Pflegeperson – z. B. durch Urlaub, Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Dienstreise – an der Versorgung des pflegebedürftigen Angehörigen gehindert, findet in dieser Zeit Ersatzpflege durch einen anderen Angehörigen, wie Nachbar oder Verwandter, oder durch einen ambulanten Pflegedienst statt. Anspruch pro Kalenderjahr: sechs Wochen und bis zu 1.612 Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme: Der Pflegebedürftige wurde von der Pflegeperson seit mindestens sechs Monaten in seinem häuslichen Umfeld betreut.

Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Pflegende Angehörige sind ein zentraler Baustein unseres Pflegesystems: Ohne sie könnte man Pflegebedürftigen den Wunsch, weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben, nicht erfüllen. Doch diese Unterstützung erfordert viel Kraft, Zeit und Nerven. „Die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit“, sagt Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege. Zu ihrer Entlastung können verschiedene Hilfen aus der privaten Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Laut einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit tun das aktuell jedoch nur wenige: Im Jahr 2014 beantragten von 1,95 Millionen Pflegebedürftigen nur 106.700 – also 5,5 Prozent – die sogenannte Verhinderungspflege. Viele Pflegende haben Hemmungen, den Angehörigen einer fremden Person zu überlassen. Dabei sind Auszeiten wichtig: Statistiken zufolge haben Pflegende ein hohes Krankheitsrisiko. Sie leiden häufiger an körperlichen Beschwerden wie Rückenschmerzen und psychischen Problemen wie Depressionen.

Die wichtigsten Begriffe erklärt: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – was heißt das eigentlich?

Sie pflegen zu Hause einen Angehörigen und brauchen von dieser Aufgabe eine Auszeit? Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie sich frei nehmen möchten, Sie haben Anspruch darauf. Unter der Voraussetzung, dass eine private Person Ihren Angehörigen bereits sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung versorgt hat, übernimmt die private Pflegepflichtversicherung die Kosten für die Verhinderungspflege. Der Pflegebedürftige muss dafür entweder ein anerkannter Pflegefall sein oder der sogenannten „Pflegestufe 0“ angehören – das sind zum Beispiel Demenzkranke oder geistig behinderte Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
  • Verhinderungspflege: Der Pflegebedürftige wird in seinem häuslichen Umfeld durch eine Ersatzpflegeperson weiterversorgt. Dies kann ein anderer Angehöriger, ein Nachbar oder ein Bekannter sein. Auch ambulante Pflegedienste oder Betriebshilfsdienste können diese Ersatzpflege übernehmen. Pro Kalenderjahr stehen sechs Wochen Verhinderungspflege und bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Zeit muss nicht an einem Stück genommen, sondern kann nur tage- oder stundenweise beansprucht werden. Leistungen aus der Verhinderungspflege lassen sich nicht in das Folgejahr übertragen. Wird die Verhinderungspflege von einem nahen Angehörigen (Kinder, Eltern, Enkelkinder, Großeltern, Geschwister, Stiefenkel, Schwiegerkinder, Großeltern des Ehepartners, Schwager/Schwägerin) übernommen, sind die Aufwendungen auf den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes der entsprechenden Pflegestufe im Kalenderjahr beschränkt. Wenn notwendige Aufwendungen – zum Beispiel für Fahrtkosten oder bei einem Verdienstausfall – nachgewiesen werden, lässt sich die finanzielle Unterstützung auch für nahe Angehörige auf bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr aufstocken. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegeversicherung die 1.612 Euro nicht überschreiten.
  • Kurzzeitpflege: Zur Entlastung pflegender Angehöriger kann die sogenannte Kurzzeitpflege infrage kommen. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Angebot der vollstationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung. Pro Kalenderjahr stehen hierfür acht Wochen und bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Die Zeit muss nicht am Stück genommen werden, sondern lässt sich in mehrere Aufenthalte splitten. Leistungen aus der Kurzzeitpflege können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
Unter Pflegeeinrichtungen versteht man zum einen ambulante Pflegedienste, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, und zum anderen stationäre Pflegeheime, in denen die Pflegebedürftigen entweder ganztägig (vollstationär), tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht sind. Voraussetzung für eine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung ist, dass es sich um eine Einrichtung handelt, die den Kriterien des Sozialgesetzbuches entspricht. Das bedeutet: Die Pflegeeinrichtung muss selbstständig wirtschaftend sein und unter der ständigen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.

Bessere Kombinationsmöglichkeiten schaffen Flexibilität bei Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege stehen allen Pflegebedürftigen unabhängig von der Pflegestufe zur Verfügung. Seit dem im Januar 2015 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz ist bei diesen Leistungen eine Flexibilisierung möglich. Jetzt können beide Pflegearten miteinander kombiniert werden. Das heißt: „Bis zu 806 Euro, die bei der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden, können jährlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden“, so Minister  Laumann. Der Betrag erhöht sich dadurch auf bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr. „Umgekehrt kann der komplette Leistungsbetrag der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden – sofern er bei der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird“, erklärt Laumann. Dadurch steigen die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Mittel auf bis zu 3.224 Euro pro Jahr.
Sowohl bei der Kurzzeitpflege als auch bei der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld aus der Pflegepflichtversicherung für die gesamte Dauer (also für acht Wochen Kurzzeitpflege und für sechs Wochen Verhinderungspflege) zu 50 Prozent weitergezahlt. Pflegegeld erhält, wer seine eigene Pflege durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen sicherstellt und in seinem häuslichen Umfeld betreut wird. Deshalb wird es teilweise auch als „häusliches“ Pflegegeld bezeichnet. Der Betroffene bekommt das Pflegegeld von der Versicherung überwiesen. Er kann über dessen Verwendung frei verfügen und das Geld zum Beispiel als Anerkennung an seinen pflegenden Angehörigen weitergeben. Die Höhe richtet sich nach der festgestellten Pflegestufe und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Veröffentlicht: 15.06.2016

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Gerade pflegebedürftige Menschen gehen eher selten auf Reisen. Die Hürden und die Kosten scheinen oft zu hoch, es mangelt an Zeit und Energie, eine solche Reise zu organisieren. Dabei haben die positiven Aspekte bedeutsamen Einfluss auf insbesondere die geistige Verfassung von kranken und pflegebedürftigen Menschen. So auch auf die von Steffen Löw, der seit einem Autounfall querschnittsgelähmt ist und im Rollstuhl sitzt.

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„Ohne schlechtes Gewissen allein sein“

Maria Westphal versorgt zu Hause ihren demenzkranken Mann. Auf Norderney machen die beiden gemeinsam Urlaub. Während Peter Westphal von einer ehrenamtlichen Helferin betreut wird, nimmt sich seine Frau Zeit für sich allein. Mit uns hat sie über ihre Pause vom Pflegealltag gesprochen.

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Noch mehr Lesestoff für Sie

Wer ist im Sinne des Gesetzgebers überhaupt pflegebedürftig? Was ist bei Änderung des Pflegebedarfs zu tun? Und wie können Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten? In unserer Broschüre bekommen Sie alle Informationen rund um die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung.

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Sicher unterwegs

Damit Sie sich auf Reisen um nichts sorgen müssen, kümmert sich die Union Reiseversicherung (URV) um Ihren Schutz: Mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bewahren wir Sie vor Kosten, wenn Sie eine Reise, beispielsweise wegen einer Erkrankung, nicht antreten können. Und die maßgeschneiderten Travel-Pakete bieten Ihnen Auslandsreise-Krankenschutz: Wir zahlen medizinisch notwendige Behandlungen und den Krankenrücktransport. Jetzt informieren:

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Pflegeberatung

Wenn Sie oder ein Familienmitglied pflegebedürftig werden, steht Ihnen und Ihrer Familie in dieser Situation COMPASS, die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer in Deutschland, zur Seite. Zur persönlichen Pflegeberatung gelangen Sie unter www.compass-pflegeberatung.de oder unter der kostenfreien Telefonnummer (08 00) 1 01 88 00.