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Vom stressigen Alltag abschalten, unbekannte Regionen entdecken, neue Gerichte probieren: Der Urlaub gilt für viele als die schönste Zeit des Jahres und wird gern zur Erholung genutzt. Entsprechend ist es auch die Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) des Bundes, die den Urlaubsanspruch für Bundesbeamte regelt. Den Anspruch von Beamten der Länder und Gemeinden regelt wiederum das Landesrecht durch Urlaubsverordnungen.