• Zusatzversicherung Heilpraktiker: Beitrag & Leistungen

    Zusatzversicherung Heilpraktiker: Beitrag & Leistungen

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    Berechnen Sie Ihren Beitrag für unsere Zusatzversicherung Heilpraktiker und erhalten Sie Erstattungen für alternative Heilmethoden beim Arzt und Heilpraktiker.

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Berechnen Sie hier Ihren Beitrag für die Zusatzversicherung Heilpraktiker

Zur Preisorientierung haben wir die Angaben im Rechner vorbelegt.
Bitte passen Sie diese individuell an, damit wir Ihren persönlichen Beitrag berechnen können.

monatlich
NaturPRIVAT
Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
80%
Heilmittel
80%
Medikamente und Verbandmittel
80%
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und  Tarife (Stand: 01.2016).

Fragen & Antworten zur Zusatz­versicherung Heilpraktiker und Naturheilkunde

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Ist die Höhe der Behandlungskosten beschränkt?

    Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungkosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Bitte beachten Sie außerdem folgende Erstattungsgrenzen:

    • im ersten Kalenderjahr: Bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht mitversichert ist Psychotherapie und Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, für die die GKV eine Leistung vorsieht. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

    Ist die Höhe der Behandlungskosten beschränkt?

    Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungkosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Bitte beachten Sie außerdem folgende Erstattungsgrenzen:

    • im ersten Kalenderjahr: Bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht mitversichert ist Psychotherapie und Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, für die die GKV eine Leistung vorsieht. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

Welche Kosten beim Heilpraktiker oder Arzt werden mir erstattet?
  • Sie bekommen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” aufgeführt sind, erstattet.

    Ebenfalls erstattungsfähig sind Gebühren bis zum Höchstsatz des GebüH bzw. der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die im Rahmen Ihrer Behandlung verordneten Medikamente, Verband- und Heilmittel sind ebenfalls mit abgesichert. Heilmittel müssen in der GebüH oder im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu insgesamt 1.000 Euro (80% von max. 1.250 Euro) im Kalenderjahr. (In den ersten beiden Jahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.)

    Sie bekommen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” aufgeführt sind, erstattet.

    Ebenfalls erstattungsfähig sind Gebühren bis zum Höchstsatz des GebüH bzw. der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die im Rahmen Ihrer Behandlung verordneten Medikamente, Verband- und Heilmittel sind ebenfalls mit abgesichert. Heilmittel müssen in der GebüH oder im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu insgesamt 1.000 Euro (80% von max. 1.250 Euro) im Kalenderjahr. (In den ersten beiden Jahren gelten niedrigere Erstattungsgrenzen.)

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Nein, für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gelten keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, können Sie direkt die Leistungen beanspruchen. In den ersten beiden Jahren gibt es allerdings Erstattungshöchstgrenzen.

    Nein, für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gelten keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, können Sie direkt die Leistungen beanspruchen. In den ersten beiden Jahren gibt es allerdings Erstattungshöchstgrenzen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Erhalte ich auch Leistungen für eine Psychotherapie?
  • Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

    Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

Wird mir meine Akupunktur erstattet?
  • Erstattungsfähig sind naturheilkundliche Methoden. Darunter fallen auch Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie.

    Erstattungsfähig sind naturheilkundliche Methoden. Darunter fallen auch Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie.

Bildet der Tarif Alterungsrückstellungen?
  • Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49-Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.

    Übrigens: In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Wenn Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen wollen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung tun.

    Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49-Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.

    Übrigens: In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Wenn Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen wollen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung tun.

Zahlt die Zusatzversicherung auch für die Behandlungskosten durch Ärzte für Naturheilverfahren?
  • Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT zahlt für alle Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

    Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT zahlt für alle Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis.

Wohin schicke ich die Rechnung vom Heilpraktiker?
  • Ihre Rechnung schicken Sie bitte an:

    Union Krankenversicherung
    66099 Saarbrücken

    Damit wir Ihnen die Kosten schnell erstatten können, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

    • die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Verrichtungen
    • die jeweiligen Behandlungsdaten
    • die Beträge der einzelnen Positionen
    • die aktuellen Diagnosen

    Ihre Rechnung schicken Sie bitte an:

    Union Krankenversicherung
    66099 Saarbrücken

    Damit wir Ihnen die Kosten schnell erstatten können, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

    • die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Verrichtungen
    • die jeweiligen Behandlungsdaten
    • die Beträge der einzelnen Positionen
    • die aktuellen Diagnosen

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist