Gibt es ein Höchstalter für den Abschluss einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung?
Nein, die UKV bietet die Langzeit-Auslandskrankenversicherung für alle Altersgruppen an. Geben Sie dazu einfach Ihr Alter und die weiteren nötigen Angaben in den Rechner ein. Dann werden Ihnen direkt passende Beiträge angezeigt.
Schützt mich die Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch, wenn ich in verschiedene Länder reise?
Ganz gleich, wohin die Reise geht, über den Tarif GesundheitGLOBAL besteht weltweiter Versicherungsschutz. Jedoch ist zu beachten, dass Sie uns den Länderwechsel in ein Hochpreisland (Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA) schriftlich mitteilen müssen, da dann ggf. ein höherer Beitrag berechnet wird.
Warum muss ich für Aufenthalte in Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA mehr bezahlen?
In diesen Ländern können im Krankheitsfall wesentlich höhere Kosten für eine medizinische Behandlung entstehen. Damit wir Sie auch dort umfassend absichern können, sind höhere Beiträge nötig.
Bin ich bei einer vorübergehenden Rückkehr nach Deutschland auch versichert?
Im Tarif GesundheitGLOBAL Optimal beträgt der Versicherungsschutz sechs Wochen im Kalenderjahr. Im Tarif GesundheitGLOBAL Premium genießen Sie einen Schutz von sechs Wochen bei jeder Reiseunterbrechung während des Versicherungszeitraums.
Ich verreise und komme im laufenden Monat wieder zurück. Muss ich trotzdem den kompletten Monatsbeitrag zahlen?
Nein, der Vertrag wird auf den Tag genau abgerechnet. Soll ein Vertrag etwa bis zum 15. des Monats bestehen, so wird die Prämie anteilig berechnet.
Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier.
Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service:
+49 211 536-3158**
** gebührenpflichtige Hotline
Übrigens: Mit einer Auslandskrankenversicherung der UKV können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt bzw. die Ärztin Ihres Vertrauens online kontaktieren:
Zum Service Digitale Sprechstunde
Ich werde während meines versicherten Aufenthalts ein Jahr älter. Muss ich in diesem Fall einen höheren Betrag bezahlen?
In den Tarifen Kompakt und Optimal bezahlen Sie während des versicherten Zeitraumes weiterhin nur den Beitrag, der für Sie bei Versicherungsabschluss galt. Im Tarif Premium ist mit dem Vorrücken in die nächste Altersgruppe auch der höhere Beitrag zu bezahlen.
Was gibt es zu beachten, wenn eine Schwangerschaft vorliegt?
Sollten bei Versicherungsabschluss bereits eine Schwangerschaft bestehen, sind die Kosten für Vorsorge-Untersuchungen und Entbindung im versicherten Zeitraum nicht abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass unsere Tarife nur Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt abdecken. Werden Sie während Ihres versicherten Aufenthalts schwanger, sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen abgedeckt. Dazu gehören auch Vorsorgeleistungen nach deutschen Standards sowie die Entbindung. Informationen zu den Programmen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Welche Leistungen umfasst der Notruf-Service?
Erkranken Sie oder haben Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes einen Unfall, können Sie unseren Notruf-Service rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Dieser ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar:
+49 211 536-3439
Wir helfen Ihnen weiter bei:
Ermittlung deutsch- oder englischsprachige Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe (ambulant und in Krankenhäusern)
Übersetzung und Erläuterung von Diagnosen
Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt
Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports
Detaillierte Informationen zu unseren Leistungen im Notfall finden Sie unter dem Stichwort Reiseservices.
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an:
+49 211 536-3158**
** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar
Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.
Verlängert sich die Versicherung automatisch?
Nein. Der Versicherungsvertrag umfasst nur die Aufenthaltsdauer, die Sie beim Abschluss angegeben haben. Sollten Sie länger im Ausland bleiben, können Sie Ihren Vertrag vor Ablauf verlängern.