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Gesetzliche und private Leistungen

 

Gesetzliche und private Leistungen

 

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Abhilfe schaffen unsere Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte.

 

 

Ist meine gesetzliche Krankenversicherung ausreichend?   

 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Grundversorgung.

Wer sich optimal absichern will, sollte eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Vor allem dann, wenn man auf erstklassige medizinische Versorgung (z.B. Chefarztbehandlung), auf Komfort im Krankenhaus, freie Arztwahl oder die Behandlung durch einen Heilpraktiker nicht verzichten möchte.  

 

Kann sich jeder privat krankenversichern?     

 

Arbeitnehmer können sich privat krankenversichern, wenn ihr Jahresarbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat (Tabelle unten).

Selbständige und Beamte unterliegen generell keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ihnen steht es also frei, sich jederzeit – unabhängig von der Höhe ihres Einkommens – privat zu versichern.

Auch gesetzlich Pflichtversicherte oder freiwillig in der GKV-Versicherte können Ihren Krankenversicherungsschutz individuell ergänzen. Sie müssen daher nicht auf die Leistungen verzichten, auf die Sie im Krankheitsfall Wert legen.      

 

Kann ich zwischen Ein- und Zweibettzimmer wählen?     

 

Als Privatpatient ja. Als gesetzlich Versicherter hat man diese Wahlmöglichkeit nur, wenn man die Kosten für die bessere Unterbringung und die Leistungen des Privatarztes selbst trägt. Und das kostet. Man kann allerdings privat vorsorgen. Dann können Sie zwischen Ein- und Zweibettzimmer wählen, ohne weitere finanzielle Belastung.      

 

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung?    

 

Das Pflege-Versicherungsgesetz (Pflege VG) verpflichtet alle Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, eine Pflegepflichtversicherung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang abzuschließen, ferner alle Personen, die nach beamtenrechtliche Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe haben und Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind.

Für die Pflegeversicherung gilt der Grundsatz "Pflege folgt Kranken". GKV-Mitglieder sind Pflichtmitglieder in der ihrer Krankenkasse angegliederten Pflegekasse. PKV-Versicherte sind bei ihrem PKV-Unternehmen privat pflegepflichtversichert.

Beide stellen jedoch nur eine Grundversorgung dar, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt. Damit Ihr lang erspartes Privatvermögen nicht im Fall der Fälle komplett aufgezehrt wird, sollten Sie unbedingt eine ergänzende private Pflegetagegeldversicherung abschließen!      

 

Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung meinen Fernseher im Krankenhaus?    

 

Nein. Weder die Kosten für einen Fernseher noch für das Telefon werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Eine private Zusatzversicherung hilft, sich ein paar Dinge erlauben zu können, die den Krankenhausaufenthalt ein klein wenig angenehmer machen.  

 

 

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