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  • Reiserücktrittversicherung

Reiserücktrittsversicherung für Kunden der AOK Nordost

Profitieren Sie mit unserem Jahresschutz von folgenden Vorteilen:

Reiserücktritt Stornokosten

Stornokosten

 Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise – ganz ohne Selbstbehalt

Reiserücktritt Weltweiter Schutz

Weltweiter Schutz

Weltweiter Versicherungsschutz – für alle Reisen im Jahr inklusive Schiffsreisen

Reiserücktritt Übernahme Mehrkosten

Reiseabbruch

Kostenübernahme bei vorzeitiger Rückreise und nicht genutzten Reiseleistungen

Finden Sie jetzt heraus, wie hoch Ihr Beitrag ist

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pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
Stornokosten
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Umbuchungsgebühren
Nicht genutzte Reiseleistungen
Höhe des Selbstbehalts
kein Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Notfall-Service
pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz

Was ist mit der Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz nicht abgesichert?
  • Kein Versicherungsschutz besteht bei Storno- oder Mehrkosten durch:

    • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen
    • Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen
    • Pandemien*
    • Kernenergie
    • Beschlagnahme und andere Eingriffe von hoher Hand
    • Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags und/oder Buchung der Reise bereits eingetreten waren
    • Schäden durch vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle

    *Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus wurde im März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Daher stellen Erkrankungen an dem Corona-Virus seit diesem Zeitpunkt keinen versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgrund mehr dar.

    Kein Versicherungsschutz besteht bei Storno- oder Mehrkosten durch:

    • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen
    • Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen
    • Pandemien*
    • Kernenergie
    • Beschlagnahme und andere Eingriffe von hoher Hand
    • Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle, die bei Abschluss des Versicherungsvertrags und/oder Buchung der Reise bereits eingetreten waren
    • Schäden durch vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle

    *Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus wurde im März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Daher stellen Erkrankungen an dem Corona-Virus seit diesem Zeitpunkt keinen versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgrund mehr dar.

Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich. Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz.  

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich. Mit Abschluss besteht sofortiger Versicherungsschutz.  

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst dann, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig bezahlt haben und mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise. Er endet in der Reiserücktrittsversicherung mit dem Antritt der Reise und in der Reiseabbruchversicherung mit dem geplanten Ende der Reise.

    Bitte beachten Sie: Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sind.

    Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst dann, wenn Sie den Beitrag rechtzeitig bezahlt haben und mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise. Er endet in der Reiserücktrittsversicherung mit dem Antritt der Reise und in der Reiseabbruchversicherung mit dem geplanten Ende der Reise.

    Bitte beachten Sie: Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sind.

In welchen Fällen bin ich bei Reiseabbruch abgesichert?
  • Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. bei bestehenden Verträgen bei Reisebuchung bekannt und in den vorherigen sechs Monaten behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bzw. bei bestehenden Verträgen bei Reisebuchung bekannt und in den vorherigen sechs Monaten behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Was ist, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Sollten Sie zu einer anderen AOK oder anderen Krankenversicherung wechseln, kann die bestehende Versicherung zu gleichen Bedingungen weitergeführt werden. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat Ihren Vertrag bei uns kündigen.

    Sollten Sie zu einer anderen AOK oder anderen Krankenversicherung wechseln, kann die bestehende Versicherung zu gleichen Bedingungen weitergeführt werden. Sollten Sie die Versicherung nicht weiterführen wollen, so können Sie zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat Ihren Vertrag bei uns kündigen.

Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Reise-Hotline für AOK-Mitglieder

Unsere Reise-Experten beraten Sie gerne telefonisch.
Montag bis Freitag von 08:00–19:00 Uhr
Unser Reiseversicherer ist die URV - Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80530 München, HRB: 137918, Registergericht München